Norm
StGB §84 ARechtssatz
Mißhandlungen, die eine Fetteinschwemmung in die Lungenschlagaderäste zur Folge haben, sind angesichts der Gefährlichkeit eine schwere Verletzung im Sinne des § 152 StG. Bei der Abgrenzung zwischen schwerer und leichter Verletzung ist auch die Frage der Gefährlichkeit der Verletzung zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0092614Dokumentnummer
JJR_19610120_OGH0002_0070OS00166_6000000_001