RS OGH 1961/1/25 9Os440/60

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Veröffentlicht am 25.01.1961
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Norm

StGB §84 A

Rechtssatz

Jeder Bruch eines Beckenknochens, auch ein solcher, der die statische Festigkeit des Beckens noch nicht beeinträchtig hat und ohne Dislokation der Bruchstücke verheilt ist, muß als an sich schwer gewertet werden.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 440/60
    Entscheidungstext OGH 25.01.1961 9 Os 440/60

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0092622

Dokumentnummer

JJR_19610125_OGH0002_0090OS00440_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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