RS OGH 1961/1/25 1Ob475/60 (1Ob476/60)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.1961
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Norm

ABGB §171 d
ZPO §502 Abs2

Rechtssatz

Bemessung des gesetzlichen Unterhalts, wenn über die Frage zu entscheiden ist, ob die dem Grunde nach unterhaltspflichtigen Erben den ihnen zugekommenen Erbteil ohne Bedachtnahme auf ihre eigenen Bedürfnisse zur Bestreitung des Unterhaltsanspruches des unehelichen Kindes verwenden müssen oder nicht. Gleiches gilt für die Annahme des Zeitpunktes der Selbsterhaltungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Erben, für die allfällige Berücksichtigung der diesen zustehenden Unterhaltsansprüche gegen andere und für die Berücksichtigung der Zinsen des Deckungskapitals.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 475/60
    Entscheidungstext OGH 25.01.1961 1 Ob 475/60

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0048550

Dokumentnummer

JJR_19610125_OGH0002_0010OB00475_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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