Norm
EO §35 KRechtssatz
Das Verfahren über eine Klage nach § 35 EO ist nicht ein Exekutionsverfahren, sondern ein Verfahren über eine Klage, auf das die Bestimmungen der ZPO anzuwenden sind. Es gilt aus diesem Grund auch die Bestimmung des § 234 ZPO. Die Veräußerung einer Forderung während des Prozesses hat daher auf den Prozeß keinen Einfluß. Dagegen ist § 234 ZPO auf das Exekutionsverfahren nicht anwendbar, weil § 234 ZPO nicht zu den in § 78 EO angeführten Bestimmungen gehört.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0001882Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.02.2019