RS OGH 1961/1/25 3Ob448/60, 3Ob51/67, 6Ob232/74, 3Ob324/02x, 3Ob116/12y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.1961
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Norm

EO §35 K
EO §78
ZPO §234

Rechtssatz

Das Verfahren über eine Klage nach § 35 EO ist nicht ein Exekutionsverfahren, sondern ein Verfahren über eine Klage, auf das die Bestimmungen der ZPO anzuwenden sind. Es gilt aus diesem Grund auch die Bestimmung des § 234 ZPO. Die Veräußerung einer Forderung während des Prozesses hat daher auf den Prozeß keinen Einfluß. Dagegen ist § 234 ZPO auf das Exekutionsverfahren nicht anwendbar, weil § 234 ZPO nicht zu den in § 78 EO angeführten Bestimmungen gehört.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 448/60
    Entscheidungstext OGH 25.01.1961 3 Ob 448/60
  • 3 Ob 51/67
    Entscheidungstext OGH 14.06.1967 3 Ob 51/67
    nur: Das Verfahren über eine Klage nach § 35 EO ist nicht ein Exekutionsverfahren, sondern ein Verfahren über eine Klage, auf das
    die Bestimmungen der ZPO anzuwenden sind. Es gilt aus diesem Grund auch die Bestimmung des § 234 ZPO. (T1) Beisatz hier: Klage nach § 37 EO. (T2)
  • 6 Ob 232/74
    Entscheidungstext OGH 14.11.1974 6 Ob 232/74
    nur: Die Veräußerung einer Forderung während des Prozesses hat daher auf den Prozeß keinen Einfluß. Dagegen ist § 234 ZPO auf das Exekutionsverfahren nicht anwendbar, weil § 234 ZPO nicht zu den in § 78 EO angeführten Bestimmungen gehört. (T3) = EvBl 1975/222 S 492
  • 3 Ob 324/02x
    Entscheidungstext OGH 24.04.2003 3 Ob 324/02x
    Auch; Veröff: SZ 2003/41
  • 3 Ob 116/12y
    Entscheidungstext OGH 11.07.2012 3 Ob 116/12y

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0001882

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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