Norm
ABGB §1412Rechtssatz
Einer Zahlung unter Bedingung oder Vorbehalt kommt nur dann schuldbefreiende Wirkung zu, wenn der Schuldner objektiv begründete Zweifel an seiner Verbindlichkeit hatte; dies trifft bei einer Zahlung unter der Bedingung der Erweislichkeit der Forderung unter Rückforderungsvorbehalt nicht zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0033234Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009