Norm
ABGB §1100 ARechtssatz
Beim Bestandvertrag muss das Entgelt nicht unmittelbar festgesetzt sein; der Vertrag muss nur die Elemente enthalten, welche seine Bestimmung ermöglichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0020664Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.01.2019