Norm
EO §382 Z6 II6Rechtssatz
Die Frage, ob das Veräußerungsverbot einem vorher eingetragenen Rangordnungsbescheid der beabsichtigten Veräußerung im Range nachsteht, hindert die Anmerkung eines erlassenen Veräußerungsverbotes nicht. Daß die Veräußerung der Liegenschaft durch die Gegner der gefährdeten Partei an einen Dritten die Erlassung des beantragten Veräußerungsverbotes nicht hindert, ist ständige Rechtsprechung (vgl JBl 1960,52).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0005189Dokumentnummer
JJR_19610201_OGH0002_0030OB00498_6000000_001