Norm
ABGB §1039Rechtssatz
Festhalten an der Rechtsprechung, daß bei faktischer Verhinderung eines Gesellschafters bürgerlichen Rechts und bei Weiterbenützung seiner Anteilsrechte ohne seine Zustimmung durch den anderen Gesellschafter dieser als Geschäftsführer ohne Auftrag rechnungslegungspflichtig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0024982Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.08.2014