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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung einer Eingabe mangels Genehmigung der Beschwerdeführung durch den für den Einschreiter gerichtlich bestellten Sachwalter.Spruch
Der Antrag auf Verfahrenshilfe wird zurückgewiesen.
Die Eingabe wird zurückgewiesen.
Begründung
Begründung:
Mit selbstverfaßter, am 29. September 1998 beim Verfassungsgerichtshof eingelangter, und in der Folge durch einen Antrag auf Verfahrenshilfe ergänzter Eingabe wendet sich der Einschreiter gegen die zwangsweise Behandlung bei vorläufiger Anhaltung in einer psychiatrischen Anstalt nach §429 Abs4 und 5 StPO.
Mit Note vom 26. Mai 1999 teilte der Sachwalter des Beschwerdeführers mit, daß er sowohl der ursprünglichen Eingabe des Einschreiters, als auch dem dazu gestellten Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe die Zustimmung verweigere.
Daher waren die Anträge schon deshalb gemäß §19 Abs3 Z2 lite VerfGG 1953 ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung zurückzuweisen.
Schlagworte
VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B1818.1998Dokumentnummer
JFT_10009390_98B01818_00