Norm
4.DVEheG §2Rechtssatz
Wurde die Ehe italienischer Staatsbürger von einem italienischen Gericht persönlich getrennt und erwarb später ein Ehegatte die österreichische Staatsbürgerschaft, kann dieser unter der tatsächlichen Voraussetzung, daß sich die Ehegatten nicht wieder vereinigt haben, die Scheidung der Ehe im Sinne des Ehegesetzes begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0057703Dokumentnummer
JJR_19610208_OGH0002_0030OB00386_6000000_001