Norm
ZPO §503 Z2 C3bRechtssatz
Die Nichteinholung eines zweiten Gutachtens ist immer dann keine Beweisfrage und kann als Verfahrensmangel noch in der dritten Instanz gerügt werden, wenn das Sachverständigengutachten nicht schlüssig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0043363Dokumentnummer
JJR_19610208_OGH0002_0050OB00009_6100000_001