Norm
EO §7 CRechtssatz
Nur bei Dauerschuldverhältnissen ist die Klage auf Vertragszuhaltung ihrer Wirkung nach auf die Zuhaltung eines fortdauernden Vertragsverhältnisses in seiner Gesamtheit gerichtet, sodass es sich in einem solchen Falle nicht unmittelbar darum handelt, ob einzelne Leistungen (oder Unterlassungsansprüche) fällig sind (vgl SZ 24/168). Durch § 7 EO wurde § 406 ZPO nicht derogiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0001275Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.06.2016