Norm
ABGB §276 IIdRechtssatz
Trotz der Bestimmung des § 10 ZPO kann der Belohnungsanspruch des Kurators nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes auch gegenüber dem Kuranden geltend gemacht werden. Wird aber das Kuratelsverfahren für nichtig erklärt, dann fehlt die Grundlage für einen Belohnungsanspruch des Kurators.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0049326Dokumentnummer
JJR_19610301_OGH0002_0050OB00053_6100000_001