Norm
ABGB §859Rechtssatz
Der Vertragspartner, der sich durch Vorvertrag zum Abschluß eines zu seiner Wirksamkeit der behördlichen Genehmigung nach der Linzer BauO bedürfenden Pachtvertrages über eine Liegenschaft verpflichtet hat, ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht auch dann zur Vertragsunterfertigung verpflichtet, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, daß die Behörde die Genehmigung verweigert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0033303Dokumentnummer
JJR_19610301_OGH0002_0010OB00437_6000000_001