RS OGH 1961/3/1 1Ob437/60

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Veröffentlicht am 01.03.1961
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Norm

ABGB §859
ABGB §879 BIIm
ABGB §879 CIIk
Linzer BauO §10 Abs1

Rechtssatz

Der Vertragspartner, der sich durch Vorvertrag zum Abschluß eines zu seiner Wirksamkeit der behördlichen Genehmigung nach der Linzer BauO bedürfenden Pachtvertrages über eine Liegenschaft verpflichtet hat, ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht auch dann zur Vertragsunterfertigung verpflichtet, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, daß die Behörde die Genehmigung verweigert.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 437/60
    Entscheidungstext OGH 01.03.1961 1 Ob 437/60

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0033303

Dokumentnummer

JJR_19610301_OGH0002_0010OB00437_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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