Norm
ABGB §986 B3Rechtssatz
Der Verbraucherpreisindex II ist der Nachfolger des Lebenshaltungskostenindex und ist, wenn sich die Parteien auf diesen berufen haben, an dessen Stelle unter Berücksichtigung des Verkettungsfaktors anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0024102Dokumentnummer
JJR_19610301_OGH0002_0050OB00065_6100000_001