Norm
ABGB §986 ARechtssatz
Es ist im Zweifel anzunehmen, daß die Parteien durch die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel die Geldwertverminderung erfassen wollten, die sich gegenüber dem Geldwert zur Zeit des Vertragsabschlusses, nicht aber gegenüber dem Geldwert des ersten Zahltages ergeben werde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0024176Dokumentnummer
JJR_19610301_OGH0002_0050OB00065_6100000_002