RS OGH 1961/3/8 1Ob56/61, 10Ob506/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.03.1961
beobachten
merken

Norm

ABGB §897
GVG allg
VwGG §42

Rechtssatz

Hebt der VwGH einen die Genehmigung des Vertrages versagten Bescheid der Grundverkehrslandeskommission auf, dann wird die Rechtslage wieder so, als ob die Genehmigung nie versagt worden wäre. Die Parteien sind also an den Vertrag gebunden und der Käufer bzw Pächter hat einen Benützungstitel. Ein auf die Ungültigkeit mangels Genehmigung gestütztes Räumungsbegehren muß nach Aufhebung des abweisenden Bescheides durch den VwGH erfolglos bleiben, solange nicht von der Grundverkehrsbehörde die Genehmigung neuerlich und endgültig wurde.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 56/61
    Entscheidungstext OGH 08.03.1961 1 Ob 56/61
    Veröff: EvBl 1961/245 S 323 = ImmZ 1961,215 (mit Besprechung)
  • 10 Ob 506/88
    Entscheidungstext OGH 05.07.1988 10 Ob 506/88
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0038796

Dokumentnummer

JJR_19610308_OGH0002_0010OB00056_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten