Norm
ABGB §897Rechtssatz
Hebt der VwGH einen die Genehmigung des Vertrages versagten Bescheid der Grundverkehrslandeskommission auf, dann wird die Rechtslage wieder so, als ob die Genehmigung nie versagt worden wäre. Die Parteien sind also an den Vertrag gebunden und der Käufer bzw Pächter hat einen Benützungstitel. Ein auf die Ungültigkeit mangels Genehmigung gestütztes Räumungsbegehren muß nach Aufhebung des abweisenden Bescheides durch den VwGH erfolglos bleiben, solange nicht von der Grundverkehrsbehörde die Genehmigung neuerlich und endgültig wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0038796Dokumentnummer
JJR_19610308_OGH0002_0010OB00056_6100000_001