RS OGH 1961/3/8 5Ob23/61

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Veröffentlicht am 08.03.1961
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Norm

ZPO §226 IIB13

Rechtssatz

Genügende Bestimmtheit des Klagebegehrens, der Beklagte sei schuldig, seine Mitgliedschaft an einer gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft und seine Nutzungsrechte an einer bestimmten Wohnung "an eine von der klagenden Partei namhaft zu machende Person zu übertragen und der klagenden Partei gegenüber die diesbezüglichen Willenserklärungen abzugeben".

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 23/61
    Entscheidungstext OGH 08.03.1961 5 Ob 23/61

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0037533

Dokumentnummer

JJR_19610308_OGH0002_0050OB00023_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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