Norm
ZPO §35Rechtssatz
Das Erlöschen der Rechtspersönlichkeit einer juristischen Person (hier GmbH) hebt in dem von ihr wegen eines vermögensrechtlichen Anspruches geführten Prozess die Prozessvollmacht nicht auf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0035645Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.11.2010