Norm
AHG §1 GRechtssatz
Für ein Begehren auf Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden, das im Amtshaftungsprozeß gestellt wird, ist ebenfalls die vorherige Aufforderung nach § 8 AHG an den Rechtsträger Voraussetzung für die Zulässigkeit des Rechtsweges.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0049982Dokumentnummer
JJR_19610322_OGH0002_0010OB00142_6100000_002