Norm
ABGB §837 BRechtssatz
Der Anspruch des die Verwaltung führenden Miteigentümers (beziehungsweise Geschäftsführers) auf Ersatz seiner Aufwendungen ist nicht von einer vorherigen Rechnungslegung durch ihn abhängig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0013788Dokumentnummer
JJR_19610322_OGH0002_0010OB00040_6100000_001