Norm
Geo §545 Abs3Rechtssatz
Hat das Erstgericht nach den Gründen seiner Entscheidung zwar über die eingewendete Gegenforderung entschieden, eine ausdrückliche Entscheidung über die Gegenforderung im Spruch seines Urteiles aber unterlassen, kann das Berufungsgericht diesen Spruch gemäß § 545 Abs 3 Geo verdeutlichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0040669Dokumentnummer
JJR_19610405_OGH0002_0060OB00115_6100000_002