RS OGH 1961/4/14 3Ob111/61

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.04.1961
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Norm

ABGB §492
JN §1 DVh
NWG §24

Rechtssatz

Eine durch Vertrag begründete Dienstbarkeit des Fahrweges kann, auch wenn sie im Grundbuch als Dienstbarkeit des Notweges eingetragen ist, nicht nach § 24 NWG im außerstreitigen Verfahren aufgehoben werden. Über das Erlöschen dieser Dienstbarkeit könnte nur im Streitverfahren entschieden werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0038248

Dokumentnummer

JJR_19610414_OGH0002_0030OB00111_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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