Norm
ABGB §870 CIRechtssatz
Ein Anerkenntnis kann selbst wegen eines vom Gegner veranlassten Irrtums darüber, ob die anerkannte Forderung wirklich zu Recht besteht, nur im Falle eines Betruges angefochten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0014778Dokumentnummer
JJR_19610424_OGH0002_0030OB00161_6100000_001