Norm
EO §355 VIdRechtssatz
Hat das Bewilligungsgericht bereits die Strafe angedroht und wurde dieser Beschluss rechtskräftig, ist er auch für das Exekutionsgericht bindend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0004581Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.04.2013