Norm
UWG §7 CRechtssatz
Die Unterscheidung zwischen Tatsache und Werturteil kann unabhängig von der gewählten sprachlichen Form nur danach getroffen werden, ob die Behauptung bewiesen werden kann oder ob es sich um eine unüberprüfbare Meinungskundgebung handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0079408Dokumentnummer
JJR_19610516_OGH0002_0040OB00313_6100000_001