RS OGH 1961/5/24 6Ob210/61

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.05.1961
beobachten
merken

Norm

EO §382 Z8 IIIC

Rechtssatz

Wird nur die Bewilligung des abgesonderten Wohnortes beantragt, kann das Gericht nicht, darüber hinausgehend entscheiden, wie die Absonderung des Wohnortes durchzuführen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0005472

Dokumentnummer

JJR_19610524_OGH0002_0060OB00210_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten