Norm
EO §382 Z8 IIICRechtssatz
Wird nur die Bewilligung des abgesonderten Wohnortes beantragt, kann das Gericht nicht, darüber hinausgehend entscheiden, wie die Absonderung des Wohnortes durchzuführen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0005472Dokumentnummer
JJR_19610524_OGH0002_0060OB00210_6100000_001