RS OGH 1961/5/24 3Ob218/61, 1Ob163/18d

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Veröffentlicht am 24.05.1961
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Norm

ABGB §1331

Rechtssatz

Der Ersatz des Wertes der besonderen Vorliebe gemäß § 1331 ABGB soll keine Entschädigung dafür bieten, daß die Sache zeitweise nicht in ordnungsgemäßem Zustand war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0031864

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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