Norm
AngG §37 Abs3Rechtssatz
Wenn auch die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen ein vereinbartes Konkurrenzverbot durch das Gesetz beschränkt sind, so liegt in einem solchen Verstoß dennoch ein Vertragsbruch.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Verstoß, Verletzung, Konkurrenzklausel, Wettbewerbsverbot, Beschränkung, Erwerbstätigkeit, VereinbarungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0029943Dokumentnummer
JJR_19610530_OGH0002_0040OB00330_6100000_001