Norm
ABGB §897Rechtssatz
Das unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossene Geschäft ist bei Nichteintritt dieser Bedingung nicht zustandegekommen; für diesen Fall gebührt dem Handelsvertreter keine Provision.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0029416Dokumentnummer
JJR_19610531_OGH0002_0050OB00160_6100000_001