Norm
KO §28 Z1Rechtssatz
Bei einer Anfechtung nach § 28 Z 1 KO findet eine Umkehrung der Beweislast auch dann nicht statt, wenn sich die Anfechtung gegen den Ehegatten oder einen nahen Angehörigen richtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0064262Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.02.2013