Norm
ABGB §1311 IIbRechtssatz
Die Übertretung der Bestimmungen des § 85 Abs 1 KFG 1955, wonach ein Kraftfahrzeuglenker die Fahrt nur in betriebssicherem und verkehrssicherem Zustande des Fahrzeuges und der Ladung antreten darf, führt zur Haftung des Fahrzeuglenkers für allen Nachteil, der außer dem nicht erfolgt wäre (Unfall infolge Nichtverwendung von Schneeketten).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0027706Dokumentnummer
JJR_19610609_OGH0002_0020OB00225_6100000_001