Norm
EKHG §19Rechtssatz
Eine Fahrt ist dann nicht mit Willen des Halters unternommen worden, wenn die Fahrt ganz aus dem Rahmen des Vorgesehenen fällt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0058472Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.08.2019