Norm
ASVG §334 Abs1Rechtssatz
Grobe Fahrlässigkeit, wenn der Platzmeister duldet, daß ein Arbeiter eine Maschine bedient, ohne die Schutzvorrichtung anzubringen. Mit dem Hinweis auf langjährige Erfahrung des Arbeiters läßt sich die Haftung nicht abwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0085353Dokumentnummer
JJR_19610623_OGH0002_0020OB00245_6100000_001