Norm
ABGB §541Rechtssatz
Bei Unwürdigkeit des Erben kommen nur solche Nachkommen des Unwürdigen in Betracht, denen ein eigenes Erbrecht nach dem Erblasser zusteht ( gegen Weiss in Klang 2. Auflage III 102 ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0012269Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.06.2016