Norm
ZPO §233Rechtssatz
Keine Streitanhängigkeit zwischen dem Begehren auf Bezahlung des Kaufpreises einerseits und dem Begehren auf Rückzahlung des bereits geleisteten Kaufpreises (zufolge behaupteter Ungültigkeit des Kaufvertrages).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0039307Dokumentnummer
JJR_19610628_OGH0002_0010OB00297_6100000_001