Norm
AngG §13Rechtssatz
Nimmt ein Angestellter, der befugt und durch seinen Arbeitsvertrag verpflichtet ist, für den Arbeitgeber mit Dritten Abschlüsse zu tätigen und dabei selbständig unter anderen auch die Preise zu vereinbaren, Schmiergelder an, so handelt er insoweit unbefugt ein Geschäft des Arbeitgebers als sein eigenes. Er ist deshalb zur Herausgabe der Schmiergelder an den Arbeitgeber verpflichtet.
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1961:RS0103387Dokumentnummer
JJR_19610714_AUSL000_001AZR00288_6000000_001