Norm
EO §83Rechtssatz
Zur Anwendung des Anerkennungs - und Vollstreckungsvertrages zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Bundesrepublik, BGBl 1960/105. Formale Mängel der Exekutionsbewilligung, die im Widerspruch und in der mündlichen Verhandlung über den Widerspruch nicht geltend gemacht wurden, sind im Revisionsverfahren nicht zu beachten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Internationale Abkommen; Zweiseitige Abkommen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (BGBl 1960/105)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0002438Dokumentnummer
JJR_19610719_OGH0002_0030OB00249_6100000_001