Norm
JN §31Rechtssatz
Daß eine Partei wegen "beruflicher Inanspruchnahme" nicht persönlich zu einer Verhandlung erscheinen kann, rechtfertigt nicht die Delegierung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0046163Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.08.2021