Norm
ABGB §44Rechtssatz
Arbeitsleistungen des Ehemannes für ein der Ehefrau gehöriges Hotel während des Bestandes der Ehe berechtigen den Ehemann nach der Scheidung nicht zum Begehren eines Entgeltes für seine Arbeiten, soferne nicht die Absicht des Mannes, die Arbeiten nicht unentgeltlich zu verrichten, unzweideutig manifestiert wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0009348Dokumentnummer
JJR_19610906_OGH0002_0060OB00242_6100000_001