Norm
ZPO §468 Abs2Rechtssatz
Hat sich die in erster Instanz siegreiche Partei, obgleich sie dazu nicht gehalten war, bei der Berufungsverhandlung darauf eingelassen, ihr ungünstigen Feststellungen des Erstrichters zu bekämpfen, dabei aber nur die Beweiswürdigung angegriffen, kann ihr nicht verwehrt werden, nach einem Berufungserfolg der Gegenpartei in der Revision Verfahrensmängel erster Instanz (im Sinn von SZ 26/262, EvBl 1959,52 ua) zu rügen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0041793Dokumentnummer
JJR_19610906_OGH0002_0060OB00185_6100000_002