RS OGH 1961/9/13 M3/60

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.09.1961
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Norm

MSchG 1953 §11a
MSchG 1953 §22

Rechtssatz

Die Frage nach der verwechslungsfähigen Ähnlichkeit zweier Wortmarken ist eine Rechtsfrage; Beweise sind weder über behauptete konkrete Verwechslungen noch über die (vom Ähnlichkeitsvergleich grundsätzlich zu unterscheidende) Verkehrsgeltung aufzunehmen. Die Marken "Afri-Cola" und "Taxi-Kola" sind nicht verwechslungsfähig ähnlich. Veröff: JBl 1962,214

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PGH0002:1961:RS0105264

Dokumentnummer

JJR_19610913_PGH0002_00000M00003_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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