Norm
MSchG 1953 §11aRechtssatz
Die Frage nach der verwechslungsfähigen Ähnlichkeit zweier Wortmarken ist eine Rechtsfrage; Beweise sind weder über behauptete konkrete Verwechslungen noch über die (vom Ähnlichkeitsvergleich grundsätzlich zu unterscheidende) Verkehrsgeltung aufzunehmen. Die Marken "Afri-Cola" und "Taxi-Kola" sind nicht verwechslungsfähig ähnlich. Veröff: JBl 1962,214
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PGH0002:1961:RS0105264Dokumentnummer
JJR_19610913_PGH0002_00000M00003_6000000_001