Norm
ASVG §334Rechtssatz
Eine strafgerichtliche Verurteilung nach den §§ 335, 337 lit a StG begründet für sich allein noch nicht die Annahme einer groben Fahrlässigkeit des Täters im Sinne des § 334 ASVG; es kommt hier vielmehr immer auf die besonderen Umstände des einzelnen Falles an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0040248Dokumentnummer
JJR_19610915_OGH0002_0020OB00336_6100000_001