Norm
ABGB §2Rechtssatz
Die Bestimmungen über die Personenbeförderung auf Anhängewagen richten sich vor allem an die Kraftfahrzeughalter und an die Kraftfahrer. Daß die auf dem Traktoranhänger mitgefahrene Klägerin diese Verwaltungsvorschiften nicht kannte, bedeutet kein Mitverschulden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0008662Dokumentnummer
JJR_19610928_OGH0002_0020OB00375_6100000_001