Norm
ABGB §863 CIIRechtssatz
1)
Vereinbarungen, mit welchen einem Schuldner ein Nachlass gewährt und Zahlungsfristen bewilligt werden, sind streng auszulegen; die Geltendmachung des Terminverlustes bei geringfügigem Verzug (hier: 1 Tag) ist nicht sittenwidrig.
2)
Kein Verlust des Rechtes auf Terminverlust durch Annahme der weiteren Raten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0014251Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.03.2013