Norm
ABGB §1393 ARechtssatz
Das Recht, einen Kaufvertrag wegen Irrtums anzufechten, ist zwar nicht für sich allein, wohl aber in Verbindung mit dem Hauptrecht abtretbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0032732Dokumentnummer
JJR_19611004_OGH0002_0050OB00305_6100000_001