- 4 Ob 87/61
Entscheidungstext OGH 10.10.1961 4 Ob 87/61
- 4 Ob 21/72
Entscheidungstext OGH 25.04.1972 4 Ob 21/72
nur: Für die Einstufung in eine Verwendungsgruppe kommt es auf die Tätigkeitsmerkmale, auf den Inhalt der Arbeit und die vorwiegend ausgeübte tatsächliche Tätigkeit an. (T1)
- 4 Ob 66/77
Entscheidungstext OGH 19.04.1977 4 Ob 66/77
nur T1
- 4 Ob 71/77
Entscheidungstext OGH 19.04.1977 4 Ob 71/77
nur T1; Veröff: JBl 1978,550 = IndS 1978 H1,1083
- 9 ObA 2129/96w
Entscheidungstext OGH 04.09.1996 9 ObA 2129/96w
nur T1; Beisatz: Hier: Verwendungsgruppe III oder IV des Rahmenkollektivvertrages für die Angestellten der Industrie. (T2)
- 9 ObA 87/00x
Vgl auch; Beisatz: Dass der Kläger "überqualifiziert" ist, kann nicht zu einer durch seine Tätigkeit nicht gerechtfertigten Einstufung führen. Im Einzelfall müssen die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale verwirklicht werden. (T3)
- 9 ObA 124/00a
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Die in Kollektivverträgen bei den einzelnen Verwendungsgruppen angeführten Beispielstätigkeiten ändern nichts an der Notwendigkeit, dass im Einzelfall die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der angestrebten Verwendungsgruppe verwirklicht sein müssen. (T4)
- 9 ObA 9/01s
Auch; nur T1; Beisatz: Hier: KollV für die Handelsangestellten allg. (T5)
- 9 ObA 186/05a
nur T1
- 8 ObA 24/06x
nur T1
- 8 ObA 20/09p
Vgl aber; Beisatz: Hier: Einstufung nach der Lohn- und Zulagenordnung des Kollektivvertrags für die Arbeiter des Güterbeförderungsgewerbes. (T6)
- 9 ObA 18/10b
Auch; nur T1; Beisatz: Hier: KollV für Angestellte der Industrie. (T7)
- 9 ObA 80/11x
Entscheidungstext OGH 27.02.2012 9 ObA 80/11x
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Daneben können Kollektivverträge aber auch auf die (facheinschlägige) Ausbildung oder auf eine unabhängig vom tatsächlichen Tätigkeitsbereich ausgeübte formale Funktion des Arbeitnehmers im Betrieb als Voraussetzung für die Einstufung abstellen. (T8)
Beisatz: Hier: KollV für Arbeitnehmerinnen, die bei Mitgliedern der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits? und Sozialberufe beschäftigt sind, KV?BAGS. (T9)
- 9 ObA 114/12y
Entscheidungstext OGH 22.10.2012 9 ObA 114/12y
nur T1
- 9 ObA 106/12x
Entscheidungstext OGH 24.09.2012 9 ObA 106/12x
Vgl auch; Beis wie T9
- 8 ObA 57/12h
Entscheidungstext OGH 24.01.2013 8 ObA 57/12h
Vgl; nur T1; Beisatz: Hier: Entgeltregelung im KollV für das Bordpersonal der Tyrolean Airways Tiroler Luftfahrt GmbH. (T10)
- 9 ObA 128/12g
Entscheidungstext OGH 29.01.2013 9 ObA 128/12g
Vgl auch; Beisatz: Hier: KollV für die DienstnehmerInnen der Versorgungsbetriebe und des zentralen Bereiches der Holding Graz ? Kommunale Dienstleistungen GmbH. (T11)
- 9 ObA 156/13a
Entscheidungstext OGH 19.12.2013 9 ObA 156/13a
Auch; nur T1
- 8 ObA 5/14i
Entscheidungstext OGH 27.02.2014 8 ObA 5/14i
Vgl; nur T1
- 9 ObA 48/14w
Entscheidungstext OGH 25.06.2014 9 ObA 48/14w
Vgl aber; Beisatz: Der Grundsatz, dass sich die Einstufung in eine bestimmte Verwendungsgruppe eines Kollektivvertrags nach den tatsächlich geleisteten Diensten richtet, tritt in den Hintergrund, soweit der Kollektivvertrag die konkreten Voraussetzungen für die Einstufung festlegt. (T12)
Beisatz: Hier: KV für Zahnarzt-Angestellte. (T13)
- 9 ObA 24/17w
Entscheidungstext OGH 20.04.2017 9 ObA 24/17w
nur T1
- 9 ObA 90/17a
Auch; Beisatz: Hier: Beisatz: Hier: Ergänzungszulage gemäß § 283 Abs 5 Stmk L-DBR. (T14)
- 9 ObA 15/18y
nur T1; Beisatz: Hier: KollV für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe (Einstufung als Bauhilfsarbeiter oder Eisenbieger). (T15)
- 8 ObA 74/18t
Auch; nur T1; Beis wie T8; Beisatz: Hier: Kollektivvertrag 2003 für die Arbeitnehmer des Österreichischen Rundfunks (Einstufung in die Verwendunggruppe 15). (T16)
- 9 ObA 41/19y
Auch; nur T1; Beis wie T8
- 8 ObA 106/20a
Vgl
- 8 ObA 58/21v
nur T1; Beisatz: Hier: Kollektivvertrag 2003 für die Arbeitnehmer des Österreichischen Rundfunks 2003; Erstellung von Veranstaltungstipps für Radio und TV - Einstufung in VG 10: (T17)