Norm
StGB §84 BRechtssatz
Auch allmählich abklingende Schmerzen stellen bis zu ihrer Bedeutungslosigkeit eine Gesundheitsstörung dar. Wie lange aber abklingende Schmerzen noch diesen Charakter haben, ist eine Rechtsfrage solcher Art, die nur im Einklang mit den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft gelöst werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0092648Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2017