RS OGH 1961/10/17 9Os211/61, 12Os103/17i

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Veröffentlicht am 17.10.1961
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Norm

StGB §84 B

Rechtssatz

Auch allmählich abklingende Schmerzen stellen bis zu ihrer Bedeutungslosigkeit eine Gesundheitsstörung dar. Wie lange aber abklingende Schmerzen noch diesen Charakter haben, ist eine Rechtsfrage solcher Art, die nur im Einklang mit den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft gelöst werden kann.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 211/61
    Entscheidungstext OGH 17.10.1961 9 Os 211/61
    Veröff: SSt 32/86 = EvBl 1962/81 S 80 = RZ 1962,18
  • 12 Os 103/17i
    Entscheidungstext OGH 16.11.2017 12 Os 103/17i
    nur: Allmählich abklingende Schmerzen stellen bis zu ihrer Bedeutungslosigkeit eine Gesundheitsstörung dar. (T1)
    Beisatz: Hier: krankheitswertige posttraumatische Belastungsstörung. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0092648

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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