RS OGH 1961/10/18 1Ob435/61

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Veröffentlicht am 18.10.1961
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Norm

AußStrG §9 E2

Rechtssatz

Keine Beschwerdelegitimation des erbserklärten gesetzlichen Erben gegen einen Beschluß, mit dem die Erbserklärungen anderer Personen, die eine letztwillige Verfügung behaupten, zurückgewiesen wurden (der Rekurs richtet sich gegen eine Stelle in der Begründung des Zurückweisungsbeschlusses).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 435/61
    Entscheidungstext OGH 18.10.1961 1 Ob 435/61

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0006414

Dokumentnummer

JJR_19611018_OGH0002_0010OB00435_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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