Norm
ASVG §332 ARechtssatz
Im Verhältnis zwischen Schädiger und Sozialversicherungsträger kann der Schädiger ebensowenig wie der Schuldner bei der vertragsmäßigen Zession Einreden gegen das Grundverhältnis und gegen die Tatsache der Legalzession erheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0037320Dokumentnummer
JJR_19611027_OGH0002_0020OB00180_6100000_001